MEHR INFO AUF www.gegen-hartz.de IST DEINE PFLICHT!


MEHR INFO HIERZU GIBT ES AUF…

http://www.gegen-hartz.de

… INFORMIEREN, AGIEREN UND PROTESTIEREN IST PFLICHT!

02. Jan. 2012

1. Geschönte Arbeitslosenstatistik: Ältere Hartz IV Bezieher werden aus der offiziellen Arbeitslosenstatistik gerechnet
Mit zahlreichen Tricks wird die Arbeitslosenstatistik geschönt, um vermeintlich gute Ergebnisse der Öffentlichkeit zu präsentieren. Neu ist folgende aufgeflogene Trickserei: Wer über 58 Jahre alt ist und länger als zwölf Monate Hartz IV bezieht, wird nicht mehr in der regulären Arbeitslosenstatistik erfasst. Bereits bei der damaligen sogenannten 58-Regelung wurden Erwerbslose aus den offiziellen Arbeitszahlen gestrichen. Das ergeht aus einer kleiner Anfrage der Grünen an die Bundesregierung. Lesen Sie weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-trick-geschoente-arbeitslosenstatistik-90051.php

2. Callcenter zahlte Mitarbeiterin 21 Cent pro Stunde

Wie in jedem Jahr suchte die gewerkschaftsnahe Bürgerinitiative „Gegen Billiglohn für Gleichbehandlung“ Unternehmen, denen die Statue „Goldene Nase“ verliehen werden muss. Dabei werden Firmen gesucht, die weniger Lohn für gleiche Arbeit zahlen, einen rücksichtslosen Umgang mit ihren Mitarbeitern pflegen, die Gesundheit der Beschäftigten gefährden, Gesetze oder Tarifverträge missachten und Billiglöhne zahlen. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/callcenter-zahlte-mitarbeiterin-21-cent-pro-stunde-90053.php

3. Hartz IV Klagewelle wird weiter anhalten
Auch im kommenden Jahr wird die Anzahl der Hartz-IV-Klagen an den Sozialgerichten nicht abebben. Die Klagen werden nach Meinung der Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages, Monika Paulat, auf Dauer zu einer hohen Belastung an den Gerichten führen. Daher rechne Paulat damit, die zugleich Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ist, dass sich die Verfahren auf einem „hohen Niveau bundesweit einpendeln“ werden. Vor allem mehr Menschen, die aufstocken müssen, werden den Klageweg bestreiten. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-klagewelle-wird-weiter-anhalten-7654515.php

4. Girokonto in Pfändungsschutzkonto umwandeln!
Ab dem ersten Januar 2012 können jetzt auch alle Sozialleistungen, wie z.B. Kindergeld, Rente oder Hartz IV-Zahlungen, direkt nach der Einzahlung gepfändet werden. Wer davon bedroht ist, sollte möglichst spätestens am 27. Dezember 2011 das Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Damit ist automatisch ein Basisschutz auf mindestens 1.028,89 Euro gesichert. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-girokonto-in-p-konto-umwandeln-5009100.php

5. Jeder vierte Erwerbslose sofort in der Hartz IV Falle
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg rutscht jeder vierte zuvor Erwerbstätige bei beginnender Arbeitslosigkeit in die Hartz IV Falle. Einer der Hauptgründe: Viele Betroffenen waren im Vorfeld nur kurzfristig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Etwa ein Drittel war zudem bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jeder-4-erwerbslose-sofort-in-der-hartz-iv-falle-90040.php

6. Vorsicht Falle für ALG II Bezieher: Kostenerstattung der Einzugsrenovierung durch Mietverzicht

Vielfach ist es üblich, dass der Mieter bei Einzug renovieren muss und der Vermieter, aufgrund der dem Mieter dabei entstehenden Kosten, auf die Kaltmiete mehrerer Wochen oder Monate verzichtet. Das Problem dabei ist, dass hier als Gegenleistung i.d.R. ein Mietverzicht des Vermieters vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung ist für ALG II Empfänger nicht praktikabel, da für den Leistungsträger regelmäßig nur dann eine Pflicht zur Zahlung der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II besteht, wenn tatsächlich auch eine Pflicht des Mieters zur Mietzahlung besteht (so auch die Rechtsprechung des BSG) – und eben diese Mietzahlungspflicht wird hierbei für den angegebenen Zeitraum ausgeschlossen. Weiterlesen:

http://hartz.info/index.php?topic=9724.0

08 Jan. 2012

1. Skandal der Woche: Das Land Berlin will Ein-Euro-Jobber als Wachschützer an Problemschulen einsetzen
Nach dem Willen des Berliner rot-schwarzen Senates sollen künftig Hartz IV Bezieher als sogenannte Wachschützer in „Problemschulen“ eingesetzt werden. Hierzu sollen nach Angaben der Senatsverwaltung erwerbsfähige Arbeitslosengeld II Bezieher ausgebildet werden, die im Anschluss allerdings keinen regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz erhalten, sondern als Ein-Euro-Jobber (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) zum Dumpingpreis entlohnt werden. Lesen Sie weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-als-wachschuetzer-90084.php

2. Hartz IV: Regelsatz soll 2013 um mindestens Zehn Euro erhöht werden
2013 soll der Hartz IV-Regelsatz von Arbeitslosengeld II-Beziehern um mindestens zehn Euro steigen. Dies geht aus dem von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachtem Steuersenkungsgesetz hervor, denn zwischen dem steuerrechtlichen Grundfreibetrag und den Regelleistungen besteht eine enge Beziehung. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-wird-2013-um-10-euro-erhoeht-90083.php

3. 400 bis 500 Millionen Euro Überschuss wegen nichterfolgter Förderung von Erwerbslosen
Durch die stark einschränkenden Vorschriften der Bundesregierung erhielten Hartz-IV-Bezieher 2011 weniger Eingliederungszuschüsse, finanzielle Unterstützung für die Selbständigkeit und Geld für Weiterbildungen als im Vorjahr. Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte gegenüber der Frankfurter Rundschau (FR), dass im Dezember 30 Prozent weniger Menschen gefördert worden wären, obwohl die Zahl der erwerbslosen Hartz-IV-Empfänger nur um 4,6 Prozent gesunken sei. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-30-prozent-weniger-foerderungen-80030.php

4. Neue Freibeträge für Beratungs- und Prozesskostenhilfe gültig ab 2012
Müssen Hartz IV oder Sozialgeld Bezieher ihr Recht einklagen, verfügen sie normalerweise nicht über entsprechende Mittel, um den Prozess finanziell selbstständig zu führen. Der Staat hat daher eine Prozesskostenhilfe geschaffen, um teilweise oder ganz die Kosten für die Prozessführung zu übernehmen. Der Kläger muss jedoch sein Vermögen einsetzen, sofern dies zumutbar ist. Zum Vermögen zählt auch ein zu erwartender Anspruch aus dem Prozesskostenvorschuss oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz. Eine Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag gewährt. Wurde der Bescheid positiv bewertet, so übernimmt die Prozesskostenhilfe je nach Einkommen des Antragsstellers die Gelder für die Gerichtskosten sowie die Kosten für den beauftragten Anwalt. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/freibetraege-fuer-prozesskostenhilfe-2012-90069.php

5. Bei Mietminderung darf die Hartz-IV-Behörde nicht voll zahlen
Richter des Sozialgerichts Karlsruhe haben entschieden, dass das Jobcenter nicht die volle Miete an den Vermieter zahlen darf, wenn ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen (Hartz IV) diese zuvor gemindert hat. Entscheide sich ein ALG II-Empfänger für eine Mietminderung, habe die Behörde lediglich die Möglichkeit, die Wohn- und Heizkosten entsprechend zu kürzen. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-keine-volle-miete-bei-mietminderung-90072.html

6. Rechtsanwalt Helge Hildebrandt: Bei Pauschalmieten kein Stromkostenabzug
Zahlen Hartz IV-Empfänger eine Miete, mit der auch die Stromkosten pauschal abgegolten werden, darf das Jobcenter die Leistungen für die Unterkunft trotzdem nicht um einen aus den Regelleistungen ermittelten Anteil für Haushaltsenergie kürzen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 24 November 2011. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-bei-pauschalmieten-kein-stromkostenabzug-60095.html

7. Hartz IV: Mieteinnahmen gleich Einkommen
Bekommt ein Hartz IV Bezieher Mietzahlungen durch Wohneigentum, so gelten die Mieteinnahmen als Einkommen. Das gilt auch dann, wenn die Zahlungen an die Bank aufgrund eines Darlehens komplett abgetreten werden müssen. Zu diesem Urteil gelangte das Sozialgericht Stuttgart und wies eine entsprechende Klage einer Arbeitslosengeld II Bezieherin ab. (Az.: S 15 AS 5833/10 ER). Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-mieteinnahmen-gleich-einkommen-90060.html

Weitere News und Urteile auf

folgender Website:

http://www.gegen-hartz.de/

& FÜR DEN NEWSLETTER EINTRAGEN …!!!

****************************************************

join

Klick hier um zur Seite Adult-Groups-Backup zu gehen