Örtliche Richtlinien der Unterkunftskosten und Erstausstattung


 

Örtliche Richtlinien / Unterkunftskosten und Erstausstattung
Bundesweite kommunale Verwaltungsanweisungen zum SGB II

Auf dieser Seite veröffentliche ich bundesweite Verwaltungsanweisungen zu den Unterkunfts- und Heizkosten, zum Teil auch zur Wohnraumsicherung und zur Erstausstattung für Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt und zum unabweisbaren Bedarf. In den meisten Fällen beziehen sich die Regelungen auf das SGB II und das SGB XII, da in beiden Gesetzen eine sehr ähnliche Systematik besteht. 

Die Verwaltungsanweisungen sind ermessenslenkend um unbestimmte Rechtsbegriffe wie „angemessener Wohnraum“ oder „Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung“ … auszulegen und das Recht gleich anzuwenden, zumindest theoretisch. Beim Vergleich der Richtlinien wird deutlich, dass es aber von Kommune zu Kommune sehr unterschiedliche Wertigkeiten gibt, in welcher materiellen Höhe Menschenwürde für SGB II/SGB XII – Leistungsempfängern zugestanden wird. 

Ich möchte alle Nutzer der Seite bitten, wenn Ihnen/Euch aktuellere Verwaltungsanweisungen bekannt werden, mir diese zu übersenden, damit ich die Seite regelmäßig pflegen und aktualisieren kann.

Hinweis: Diese Datenbank wird nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt, gerade viele ältere Richtlinien werden nicht mehr aktuell sein, daher ist es notwendig, um Rechtssicherheit zu bekommen, im Zweifelsfall doch bei den jeweiligen SGB II – Leistungsträgern nachzufragen. 

KdU – Richtlinien, Heizung und Wohnraumsicherung:

            Quelle: Harald Thomé 

Örtliche Richtlinien / Unterkunftskosten und Erstausstattung

Bundesweite kommunale Verwaltungsanweisungen zum SGB II

Auf dieser Seite veröffentliche ich bundesweite Verwaltungsanweisungen zu den Unterkunfts- und Heizkosten, zum Teil auch zur Wohnraumsicherung und zur Erstausstattung für Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt und zum unabweisbaren Bedarf. In den meisten Fällen beziehen sich die Regelungen auf das SGB II und das SGB XII, da in beiden Gesetzen eine sehr ähnliche Systematik besteht. 

Die Verwaltungsanweisungen sind ermessenslenkend um unbestimmte Rechtsbegriffe wie „angemessener Wohnraum“ oder „Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung“ … auszulegen und das Recht gleich anzuwenden, zumindest theoretisch. Beim Vergleich der Richtlinien wird deutlich, dass es aber von Kommune zu Kommune sehr unterschiedliche Wertigkeiten gibt, in welcher materiellen Höhe Menschenwürde für SGB II/SGB XII – Leistungsempfängern zugestanden wird. 

Ich möchte alle Nutzer der Seite bitten, wenn Ihnen/Euch aktuellere Verwaltungsanweisungen bekannt werden, mir diese zu übersenden, damit ich die Seite regelmäßig pflegen und aktualisieren kann.

Hinweis: Diese Datenbank wird nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt, gerade viele ältere Richtlinien werden nicht mehr aktuell sein, daher ist es notwendig, um Rechtssicherheit zu bekommen, im Zweifelsfall doch bei den jeweiligen SGB II – Leistungsträgern nachzufragen. 

KdU – Richtlinien, Heizung und Wohnraumsicherung:

            Quelle: Harald Thomé

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